Ratenkredit

Ratenkredit
1. Begriff:  Kredit, der als  Darlehen in einer Summe zur Verfügung gestellt und durch Teilbeträge (Raten) zu tilgen ist. Er kommt als  Konsumentenkredit, Teilzahlungsdarlehen,  Verbraucherdarlehen vor, der an private Haushalte zur  Finanzierung von Konsumgütern gewährt wird (R. i.e.S.), und als  Produktivkredit an Gewerbetreibende und Selbstständige zur Finanzierung von  Investitionen (Gegenstände des  Anlagevermögens). Der Begriff R. wird häufig mit dem  Teilzahlungskredit gleichgesetzt. Ein Teilzahlungskredit im ursprünglichen Sinn liegt bei einem  finanzierten Abzahlungskauf vor.
- 2. Abwicklung: R. werden von Banken und Sparkassen als standardisierte Kredite gewährt; sie können zweckgebunden oder zur freien Verfügung gewährt werden. Ihre Abwicklung erfolgt über Darlehenskonten (im Gegensatz zu  Dispositionskrediten, die als  Kontokorrentkredite über Kontokorrentkonten abgewickelt werden). Bei Gewährung an Privatpersonen wird ein regelmäßiges, gesichertes  Einkommen vorausgesetzt sowie die Fähigkeit, die vereinbarten monatlichen Ratenzahlungen laufend erbringen zu können. Kredithöhe meistens bis 25.000 Euro, Laufzeit zwölf bis 72 Monate. Bei Gewährung von R. an Gewerbetreibende erfolgt die übliche Kreditwürdigkeitsanalyse.
- 3. Berechnung der  Kreditkosten: Die Rate als gleichbleibende Monatsleistung enthält Zins-, Kosten- (Kreditgebühr,  Restschuldversicherung, Vermittlungsgebühr u.a.) und Tilgungsanteil. (1) Entweder erfolgt die Zins-, Kosten- und Tilgungsverrechnung wie bei Darlehen unterjährig, zumeist monatlich auf den tatsächlich in Anspruch genommenen  Saldo (Tilgungsverrechnungsklausel), oder (2) die  Zinsen werden bezogen auf den Anfangskreditbetrag in Prozent/Promille pro Monat abgerechnet.
- 4. Sicherheiten: Üblich sind:  „Stille Zession“ des pfändbaren Teiles des Arbeitseinkommens, Mitverpflichtung des Ehepartners, Bürgschaften Dritter, Restschuld- oder Risikolebensversicherungen, in Ausnahmefällen aber auch sonstige  Kreditsicherheiten.

Lexikon der Economics. 2013.

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